.6 Tipps für einen erfolgreichen und rechtssicheren Newsletter
Für das Online-Marketing ist ein Newsletter ja nach wie vor ein äußerst erfolgreiches Tool. So kann man in regelmäßigen Abständen Interessenten ansprechen und auf dem Laufenden halten.
Allerdings sind auch hier (natürlich) einige Dinge zu beachten, um den Newsletter rechtssicher sowie interessant und erfolgreich zu machen. Immerhin will keiner einen langweiligen Newsletter lesen und erst recht nicht sich in seiner Datensicherheit verletzt fühlen.
Worauf Unternehmen beim Versand eines Newsletters also achten sollten:
Rechtssicherheit
Rechtliche Fallstricke lauern überall, die häufig mit einer Abmahnung des Newsletterversenders enden. Hier gibt es vor allem nach dem Vollzug der DSGVO vom Mai 2018 einiges zu beachten:
1. Beim Anmeldeformular sollte nur die E-Mail-Adresse Pflichtfeld sein.
2. Stellen Sie Ihre Newsletter-Software dar.
3. Weisen sie im Newsletter daher an prominenter Stelle auf ihre Datenschutzerklärung hin, die dem Abonnenten ganz genau erklärt, was mit seinen Daten geschieht.
4. Nutzen sie zur Anmeldung ausschließlich das Double-Opt-In Verfahren: Danach muss der Endverbraucher explizit einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich einwilligen.
5. Weiter muss der Leser durch einen gut sichtbaren Button jederzeit die Möglichkeit haben, die E-Mails wieder abzubestellen
6. Denken Sie bei der Verwendung von Bildern an Nutzungsrechte
Vergessen sie auch im Newsletter ihr Impressum nicht
Zielgruppengenau
Am liebsten lesen auch Sie wahrscheinlich Newsletter, die persönlich sind. Die sie vielleicht sogar mit ihrem kompletten Namen ansprechen, nicht nur mit „Sehr geehrten Damen und Herren!“ Und genau darum geht es: Den Abonnenten genau da abzuholen, wo er ist. Seine Lebenslage zu kennen, sein Alter zu kennen, seine Präferenzen zu kennen. Versenden Sie Newsletter so zielgruppenspezifisch wie möglich. Am besten lassen sie schon bei der Anmeldung den Nutzer, seine Präferenzen auswählen. Dann ist auch die Chance höher, dass ihr Newsletter wirklich gelesen wird.
Analyse
Und da kommen wir auch schon zum letzten und wichtigsten Punkt: Die meisten Unternehmen machen den Fehler, ihre Newsletter im Nachgang nicht zu analysieren. Nur so lässt sich erkennen, was für die Zielgruppe besser funktioniert. Nur so lassen sich eben Optimierungspotenziale aufdecken. Man kann z.B. auch mal einen A/B-Test mit verschiedenen Betreffzeilen aber gleichem Inhalt versenden, um so die optimale Betreffzeile für seine Zielgruppe zu finden.
Die Betreffzeile
Der erste Eindruck eines Newsletters hinterlässt immer die Betreffzeile. Von daher sollte dieser Eindruck richtig sein: interessant, anregend und informativ. Erzählen Sie dem Leser genau, was ihn erwartet und welchen Vorteil er hat, wenn er den Newsletter öffnet. Oft scheitert nämlich hier schon die Kontaktaufnahme mit dem Abonnenten und der Newsletter verschwindet schneller im Postfach als sie bis 3 zählen können. Kurz, knackig und weniger als 40 Zeichen: so sieht die perfekte Betreffzeile aus.
Versandzeitpunkt
Lassen sie den Leser mit einem durchdachten Design und einer ansprechenden Gestaltung sofort erkennen, um was es geht. Die wichtigste Info und auch die sog. CTA (Call to action) sollte prominent am Anfang des Newsletters stehen. Ohne dass der Leser nach unten scrollen muss. Weiterführende Links, sollten so auffällig wie möglich gestaltet sein, z.B. durch einen Button. Nur so klickt der Leser auch und produziert für ihren Shop/ ihre Webseite mehr Traffic. Und zum Schluss eine der wichtigsten Tipps: So wenig Inhalt/Text wie möglich. Die meisten Unternehmen machen leider den Fehler ihre Newsletter zu überfrachten. Soviel Inhalt und Text kann ein Leser auf die Schnelle gar nicht verarbeiten. Von daher: Lieber mehr Newsletter mit knackigem Inhalt!
Rechtssicherheit
Rechtliche Fallstricke lauern überall, die häufig mit einer Abmahnung des Newsletterversenders enden. Hier gibt es vor allem nach dem Vollzug der DSGVO vom Mai 2018 einiges zu beachten:
1. Beim Anmeldeformular sollte nur die E-Mail-Adresse Pflichtfeld sein.
2. Stellen Sie Ihre Newsletter-Software dar.
3. Weisen sie im Newsletter daher an prominenter Stelle auf ihre Datenschutzerklärung hin, die dem Abonnenten ganz genau erklärt, was mit seinen Daten geschieht.
4. Nutzen sie zur Anmeldung ausschließlich das Double-Opt-In Verfahren: Danach muss der Endverbraucher explizit einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich einwilligen.
5. Weiter muss der Leser durch einen gut sichtbaren Button jederzeit die Möglichkeit haben, die E-Mails wieder abzubestellen
6. Denken Sie bei der Verwendung von Bildern an Nutzungsrechte
Vergessen sie auch im Newsletter ihr Impressum nicht