.Mehrwertsteuer-Senkung: Was sie als Onlinehändler unbedingt beachten müssen!
.Preisanpassungen
Die Umstellung der Mehrwertsteuersätze in einem Onlineshop ist leider nicht mit 2 Klicks erledigt. Für kleinere Shops wie auch für etwas größere Onlinehändler ergeben sich daraus diverse zusätzliche Baustellen, die alle in einem kurzem Zeitraum erledigt sein wollen. Die aktuelle Vorgabe der Bundesregierung betrifft ja nur die jeweiligen Steuersätze. Am Ende des Tages müssen sie sich entscheiden, ob sie die Netto- oder die Bruttopreise anpassen möchten.
.Anpassungen ERP Systeme
Und auch bei den diversen Schnittstellen des Online-Shops sind einige Fallstricke zu beachten. ERP-Systeme müssen zum Beispiel an vielen Ecken angepasst werden, um dann auch wieder richtig in den Online-Shop zu importieren. Um hier nur ein paar Punkte zu nennen:
- individuelle Formulare
- Rabattregeln
- Preisregeln
- Übergabe an den Steuerberater
- usw.
.B2B Geschäftsmodelle
Für Unternehmen, die nur an Geschäftskunden verkaufen ist die Umstellung noch ärgerlicher: da die Umsatzsteuer ja sowieso immer abgeführt werden muss (oder rückerstattet wird), entstehen hier nur Kosten, die nicht wieder reinzuholen sein werden. Und angesichts der Tatsache, dass dann zum 01. Januar 2020 alles wieder rückgängig gemacht werden muss, ist die Anpassung der MwSt.-Sätze doppelt belastend.
.Preisanpassungen
Die Umstellung der Mehrwertsteuersätze in einem Onlineshop ist leider nicht mit 2 Klicks erledigt. Für kleinere Shops wie auch für etwas größere Onlinehändler ergeben sich daraus diverse zusätzliche Baustellen, die alle in einem kurzem Zeitraum erledigt sein wollen. Die aktuelle Vorgabe der Bundesregierung betrifft ja nur die jeweiligen Steuersätze. Am Ende des Tages müssen sie sich entscheiden, ob sie die Netto- oder die Bruttopreise anpassen möchten.
.Anpassungen ERP Systeme
Und auch bei den diversen Schnittstellen des Online-Shops sind einige Fallstricke zu beachten. ERP-Systeme müssen zum Beispiel an vielen Ecken angepasst werden, um dann auch wieder richtig in den Online-Shop zu importieren. Um hier nur ein paar Punkte zu nennen:
- individuelle Formulare
- Rabattregeln
- Preisregeln
- Übergabe an den Steuerberater
- usw.
.B2B Geschäftsmodelle
Für Unternehmen, die nur an Geschäftskunden verkaufen ist die Umstellung noch ärgerlicher: da die Umsatzsteuer ja sowieso immer abgeführt werden muss (oder rückerstattet wird), entstehen hier nur Kosten, die nicht wieder reinzuholen sein werden. Und angesichts der Tatsache, dass dann zum 01. Januar 2020 alles wieder rückgängig gemacht werden muss, ist die Anpassung der MwSt.-Sätze doppelt belastend.
.FAZIT
.FAZIT
Natürlich ist das Motiv der Bundesregierung mit der Mehrwertsteuersenkung die Konjunktur anzukurbeln gut und lobenswert. Doch ob die Rechnung wirklich aufgeht, wird abzuwarten sein. Denn kein Unternehmen ist dazu verpflichtet, die gesparte Umsatzsteuer 1:1 an Privatkunden weiterzugeben. Viele Betriebe, die bisher durch die Corona-Krise finanziell angeschlagen sind, dürften die Mehrwertsteuersenkung dazu verwenden, ihre Gewinnspanne zu erhöhen. Sie ändern einfach ihre Preise nicht und führen weniger Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Mal ganz abgesehen davon, wieviel Mehraufwand diese Mehrwertsetuersenkung für kleinere Unternehmen und Händler bedeutet.
Der Endverbraucher, die ja eigentlich die wahren Umsatzsteuerzahler sind, werden allerdings penibel darauf achten, welche Betriebe die Mehrwertsteuersenkung am 1. Juli 2020 durch eine Preissenkung an die Kunden weitergeben und welche Betriebe nicht. Um also nicht von der Konkurrenz abgehängt zu werden, sollte also mit Weitblick abgewogen werden, was sich am Ende des Tages mehr lohnt: eine höhere Gewinnspanne oder mehr Aufträge wegen gesenkter Preise?