.Steht die Online-Lastschrift vor dem Aus?
Der EuGH hat entschieden: Lastschrift darf nicht nur für inländische Kunden möglich sein. Deshalb müssen sich deutsche Onlineshops künftig genau überlegen, ob sie Lastschrift als Bezahlverfahren noch anbieten. Viele Händler machen die Zahlungsart Lastschrift nämlich davon abhängig, dass der Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland hat. So verringern sie das Risiko von Zahlungsausfällen. Der EuGH (Urt. v. 5.9.2019 – C-28/18) hat nun aber entschieden, dass eine solche Klausel gegen die SEPA-VO verstößt und hat sie für unzulässig erklärt. Somit darf ein Online-Shop Kunden mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht mehr verbieten per Lastschriftverfahren zu bezahlen.
Der EuGH hat hier eines klar gemacht: Wenn Lastschrift, dann für alle Kunden. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass die Verbraucher alternative Zahlungsmethoden, wie etwa Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung, nutzen können. Viele glauben daher: Die Umstände unter denen eine Lastschrift jetzt noch durchgeführt werden darf, könnte vielen Onlinehändlern zu teuer und zu kompliziert werden. Das könnte also das endgültige Aus für die Online-Lastschrift sein.