.Cookie-Banner: diese Fehler können passieren

Die Magento2 API von solutioo bietet eine passgenaue Anbindung von Magento2 Onlineshops an Business Central, komplett auf Deutsch.

Die API ermöglicht es Ihnen, Business Central einfach und unkompliziert um die für einen Magento-Shop benötigte Elemente und Optionen zu erweitern. Vereinfachen und beschleunigen Sie Ihren Workflow und Ihre Geschäftsprozesse mit dem leistungsstarken Duo aus Microsoft Business Central und Magento2, die dank unserer Schnittstelle reibungslos ineinandergreifen.

1. IGNORIEREN

Keinen Cookie-Hinweis zu implementieren, ist wohl der schwerwiegendste Fehler, den ein Webseitenbetreiber machen kann. Oder sich auf seinem alten Cookie-Banner – welches lediglich über das Setzen von Cookies informiert – „auszuruhen“. Sie ermöglichen keine wirksame Einwilligung im Sinne der DSGVO. Auch Formulierungen, nach denen Betroffene durch die Nutzung der Webseite auch dem Setzen von Cookies zustimmen, sind datenschutzrechtlich nicht haltbar.

RECHTSKONFORM IST: Eine Einwilligungslösung, mit der Besucher aktiv in die Datenerhebung einwilligen können.

2. ZUVIEL INFORMATION

Die Nutzung von Cookies ist jedoch nicht in jedem Fall einwilligungsbedürftig. Den Einsatz von unbedingt erforderlichen bzw. technisch notwendigen Cookies müssen sie nicht vom Besucher bewilligen lassen. Das sind unter Anderm solche Cookies, die für den technischen Betrieb der Webseite unabdingbar sind. Sie müssen aber in Ihrer Datenschutzerklärung über die Verwendung und die Funktionsweise technisch notwendiger Cookies informieren

RECHTSKONFORM IST: Eine Webseite, die nur technische notwenige Cookies setzt, benötigt kein Cookie-Banner.

3. ZU FRÜH

Wichtig ist, dass ein Cookie-Banner die Datenverarbeitungsvorgänge so lange unterbricht, bis der Besucher aktiv zugestimmt hat. Sämtliche Skripte der Internetseite, die personenbezogene Daten erfassen, müssen also beim erstmaligen Besuch der Website blockiert sein.

RECHTSKONFORM IST: Erst nachdem der Besucher informiert und freiwillig eingewilligt hat, dürfen Cookies gesetzt werden.

4. VERDECKEN

Impressum und Datenschutzerklärung sind auf Webseiten rechtlich essentiell. Laut § 5 Abs. 1 TMG sind Webseitenbetreiber verpflichtet ein Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Auch die Datenschutzerklärung muss leicht zugänglich sein. Das Cookie-Banner darf den Zugang zum Impressum oder zur Datenschutzerklärung somit NICHT verdecken.

RECHTSKONFORM IST: Das Cookie-Banner muss daher so platziert sein, dass die Links zu den Pflichtangaben nicht verdeckt sind. 

5. WIDERRUFSMÖGLICHKEIT FEHLT

Dem Besucher einer Webseite muss es möglich sein, die Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Und zwar so einfach wie möglich. Dabei ist es auch wichtig, dass die abgelehnten Cookies ab diesem Zeitpunkt keine Daten mehr erheben.

RECHTSKONFORM IST: eine entsprechende Möglichkeit zu einem Widerruf in das Cookie-Banner implementieren.